Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG
Die Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG ist seit 16.01.2007 gültig.
Die Richtlinie ist ein Gesetz, keine Norm !!!
Inhaltsverzeichnis |
Original Richtlinie
Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG (PDF)
Aufbau
Anhang I Wichtigste Angaben über die Sicherheitsziele für elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen
Anhang II Betriebsmittel und Bereiche, die nicht unter diese Richtlinie fallen
Anhang III CE-Konformitätskennzeichnung und EG-Konformitätserklärung
Anhang IV Interne Fertigungskontrolle
Anhang V Teil A Aufgehobene Richtlinie und ihre Änderung Teil B Fristen für die Umsetzung in innerstaatliches Recht und die Anwendung
Anhang VI Entsprechungstabelle
Anwendungsbereich
Sie gilt für elektrische Betriebsmittel zur Verwendung bei einer Nennspannung zwischen 50 und 1000 V für Wechselstrom und zwischen 75 und 1500 V für Gleichstrom mit folgenden Ausnahmen:
- el. Betriebsmittel im EX-Bereich
- elektro-radiologische und elektromedizinische Betriebsmittel
- el. Teile von Personen- und Lastaufzügen
- Elektrizitätszähler
- Haushaltssteckvorrichtungen
- Vorrichtungen zur Stromversorgung von el. Weidezäunen
- Funkenstörung
- Spezielle el. Betriebsmittel, die zur Verwendung auf Schiffen, in Flugzeugen oder in Eisenbahnen bestimmt sind
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