Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG

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Die Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG ist seit 16.01.2007 gültig.

Die Richtlinie ist ein Gesetz, keine Norm !!!


Inhaltsverzeichnis

Original Richtlinie

Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG (PDF)

Aufbau

Anhang I Wichtigste Angaben über die Sicherheitsziele für elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen

Anhang II Betriebsmittel und Bereiche, die nicht unter diese Richtlinie fallen

Anhang III CE-Konformitätskennzeichnung und EG-Konformitätserklärung

Anhang IV Interne Fertigungskontrolle

Anhang V Teil A Aufgehobene Richtlinie und ihre Änderung Teil B Fristen für die Umsetzung in innerstaatliches Recht und die Anwendung

Anhang VI Entsprechungstabelle

Anwendungsbereich

Sie gilt für elektrische Betriebsmittel zur Verwendung bei einer Nennspannung zwischen 50 und 1000 V für Wechselstrom und zwischen 75 und 1500 V für Gleichstrom mit folgenden Ausnahmen:

  • el. Betriebsmittel im EX-Bereich
  • elektro-radiologische und elektromedizinische Betriebsmittel
  • el. Teile von Personen- und Lastaufzügen
  • Elektrizitätszähler
  • Haushaltssteckvorrichtungen
  • Vorrichtungen zur Stromversorgung von el. Weidezäunen
  • Funkenstörung
  • Spezielle el. Betriebsmittel, die zur Verwendung auf Schiffen, in Flugzeugen oder in Eisenbahnen bestimmt sind

Siehe auch

Weblinks

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