DIN EN 954

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Ausgabe 1997-03
Normentyp -
EN Europäische Norm

Sicherheit von Maschinen - Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen - Allgemeine Gestaltungsleitsätze

Inhaltsverzeichnis

Beschreibung

Achtung !!!

Im Ergebnis einer intensiven Diskussion im Maschienenbauausschuss hat die Europäische Kommision beschlossen, das Datum der Vermutungswirkung für die DIN EN 954-1 um 36 Monate bis zum 31.12.2011 zu verlängern.


Risikoparameter

  • S Schwere der Verletzung
    S1 leichte (üblicherweise reversible) Verletzung)
    S2 schwer (üblicherweise irreversible Verletzung, einschließlich Tod
  • F Häufigkeit und/oder Dauer der Gefährdungsexposition
    F1 selten bis öfter und/oder kurze Dauer der Exposition
    F2 häufig bis dauernd und/oder lange Dauer der Exposition
  • P Möglichkeit zur Vermeidung der Gefährdung
    P1 möglich unter betimmten Bedingungen
    P2 kaum möglich
Risikograph DINEN954-1.png

Kategorien

Kategorie B

Die sicherheitsbezogenen Teile von Steuerungen müssen nach den zutreffenden Normen unter Verwendung der grundlegenden Sicherheitsprinzipien für die bestimmte Anwendung mindestens so gestaltet, gebaut, ausgewählt, zusammengestellt und kombiniert werden, dass sie

stndhaltenkönnen.

Kategorie 1

Sicherheitsbezogene Teile der Kategorie 1 müssen unter Verwendung bewährter Bauteile und bewährter Sicherheitsprinzipien gestaltet und gebaut werden. Ein bewährtes Bauteil für eine sicherheitsbezogene Anwendung ist ein Bauteil, das

Bei einigen bewährten Bauteilen können bestimmte Fehler auch ausgeschlossen werden, weil bekannt ist, dass die Fehlerrate sehr gering ist. Die Entscheidung, ein bestimmtes Bauteil als bewährt zu akzeptieren, hängt von der Anwendung ab.

Kategorie 2

Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen der Kategorie 2 müssen so gestaltet werden, dass ihre Sicherheitsfunktion(en) in geeigneten Zeitabständen durch die Maschinensteuerung geprüft werden. Die Prüfung der Sicherheitsfunktion(en) muss

Diese Prüfung darf automatisch oder manuell eingeleitet werden. Jede Prüfung der Sicherheitsfunktion(en) muss entweder

Die Prüfung selbst darf nicht zu einem gefährlichen Zustand führen. Die Prüfeinrichtung darf als Bestandteil des die Sicherheitsfunktion ausführenden sicherheitsbezogenen Teiles der Steuerung oder getrenn davon gesehen sein. Nach Erkennung eines Fehlers muss ein sicherer Zustand bis zur Behebung des Fehlers aufrechterhalten werden.

Kategorie 3

Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen der Kategorie 3 müsssen so gestaltet werden, dass ein einzelner Fehler in einem dieser Teile nicht zum Verlust der Sicherheitsfunktion führt. Fehler gemeinsamer Ursache müssen berücksichtigt werden, wenn die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten eines solchen Fehlers von Bedeutung ist. Wann immer in angemessener Weise durchführbar, muss dereinzelne Fehler bei oder vor der nächsten Anforderung der Sicherheitsfunktion erkannt werden.

Kategorie 4

Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen der Kategorie 4 müssen do gestaltet werden, dass:

Ist die Erkennung bestimmter Fehler aufgrund der technologie oder Schaltungstechnik nicht wenigstens bei der nächsten Prüfung möglich, muss das Auftreten weiterer Fehler angenommen werden. In diesem Fall darf die Nhäufung von Fehlern nicht zum Verlust der Sicherheitsfunktion führen. Die Fehlerbetrachtung darf abgebrochen werden, wenn die Wahrscheinlichkeit des Auftretens weiterer Fehler als ausreichen gering angesehen werden kann. in diesem Fall ist die Anzahl der in Betracht zu ziehenden kombinierten Fehler von der Technologie, der Strucktur und der Anwendung abhängig, muss jedoch ausreichend sein, um die Erkennungskriterien zu erfüllen.

Inhalt

Siehe auch

Weblinks

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